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Unter anderem müssen mindestens 80 Prozent der Zimmer Einzelzimmer sein. Im Rheinisch-Bergischen sieht es gut aus: Hier erfüllen aktuell nur drei von 27 Pflegeheimen die neuen gesetzlichen Vorgaben nicht, die drei Einrichtungen haben aber eine Ausnahmegenehmigung. Diese gilt bis 2023. So lange haben die Einrichtungen noch Zeit, um die Einzelzimmerquote zu erfüllen.
Im Oberbergischen sieht es anders aus: Hier bestand bei 13 Pflegeheimen Nachbesserungsbedarf. Eine Einrichtung musste komplett schließen, eine weitere ist umgezogen, um die Vorgaben zu erfüllen. Für drei weitere gilt genau wie in Rhein-Berg eine Ausnahmegenehmigung. Die übrigen haben eine Wiederbelegungssperre, bis sie die Vorgaben erfüllen können.
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