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Die Haftrichterin beim Amtsgericht in Bergisch Gladbach konnte eine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen. Deshalb konnte der Mann nicht in Hauptverhandlungshaft genommen werden, obwohl er keinen festen Wohnsitz hat. Der Aufenthalt in der Klinik ist auf freiwilliger Basis, das Verfahren gegen den Mann läuft weiter. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft Vorwürfe gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und Waffengesetz, außerdem wird ihm der Besitz von Drogen vorgeworfen.
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