Auch an Ostern Kontaktverbot einhalten

Auch wenn die Osterfeiertage schönes Wetter versprechen: Die Kontaktverbote müssen zum Schutz vor der Corona-Pandemie weiter eingehalten werden. Unter anderem die Landräte der beiden bergischen Kreise wenden sich daher noch einmal mit einem Appell an die Bürger.

Kontaktverbot Corona

Der Oberbergische Landrat Jochen Hagt wendet sich daher am Donnerstag vor den Ostertagen noch einmal mit einer Videobotschaft an die Bürger. „Wir müssen alle mit unserem Handeln dazu beitragen, dass die Ansteckungszahlen weiter sinken“, sagt Hagt. Man sollte möglichst wenig Leute treffen, die dann auch wieder eine Gefahr der Ansteckung mit sich bringen, so Hagt weiter. Persönlicher Kontakt sollte vermieden sowie der Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden, auch zu den Angehörigen, die nicht mit einem selbst in einem Haushalt leben. Hagt ruft dazu auf, digital Kontakt zu Verwandten und Freunden zu halten.

Es gibt derzeit zwar keine Ausgangssperre, aber nach wie vor das Versammlungsverbot. Sprich: es ist nicht verboten, wenn Eltern mit ihren Kindern spazieren gehen, auch eine Radtour von zwei Personen, die nicht miteinander verwandt sind, ist zum Beispiel erlaubt. Oberstes Gebot bleibt dabei aber, Abstand zueinander zu halten, um im Endeffekt Leben zu retten.


Die komplette Videobotschaft des Oberbergischen Landrats gibt es hier zu sehen. Auch Bergisch Gladbachs Bürgermeister Lutz Urbach hat am späten Donnerstagnachmittag noch einmal an die Bürger appelliert an Ostern möglichst zu Hause zu bleiben. Die Videobotschaften von Lutz Urbach findet ihr hier.

Auch der Rheinisch-Bergische Landrat appelliert

Auch der Rheinisch-Bergische Landrat Stephan Santelmann appelliert noch einmal an die Bürger: "Wir stehen jetzt im Rheinisch-Bergischen Kreis bei einer Verdoppelungszahl der Infizierten von 14 Tagen. Das sind eine sehr gute Verbesserung und ein Erfolg, den wir nun weiter ausbauen wollen. Daher bitte ich Sie, sich auch an den Feiertagen daran zu halten und persönliche soziale Kontakte soweit es geht zu meiden. Lassen Sie uns das Erreichte nicht aufs Spiel setzen!" Grundsätzlich gilt: Ein Spaziergang mit der Familie oder einer im Haushalt lebenden Person ist erlaubt. Santelmann bittet aber, sich dann in der Nähe des eigenen Zuhauses aufzuhalten und bekannte Wanderwege und touristische Hot-Spots zu meiden.

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