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Bundesverfassungsgericht prüft Bayerns Polizeigesetz
© Uli Deck/dpa
Am Bundesverfassungsgericht geht es um Befugnisse der Polizei.
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Darf Bayerns Polizei mehr als das Grundgesetz erlaubt?

Präventivgewahrsam, Handgranaten und «drohende Gefahr»: Kurz vor dem zehnten Jahrestag des Anschlags in München stehen umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei in Karlsruhe auf dem Prüfstand.

Veröffentlicht: Dienstag, 07.07.2026 11:05

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Bundesverfassungsgericht

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Karlsruhe/München (dpa) - Es geht um die Grenzen staatlicher Eingriffe, noch bevor eine konkrete Straftat droht: Wann darf die Polizei einschreiten, was darf sie dann tun? Das Bundesverfassungsgericht nimmt umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei unter die Lupe. Im Fokus steht die Eingriffsschwelle der «drohenden Gefahr», vorsorgliche Ingewahrsamnahme und der Einsatz von Handgranaten. Das Urteil in einigen Monaten dürfte weit über den Freistaat hinaus Bedeutung haben.

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe prüft, ob beim bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) verfassungsrechtliche Maßstäbe eingehalten wurden. Gerügt würden Verstöße gegen eine Vielzahl von Grundrechten, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth. (Az. 1 BvF 1/18; 1 BvR 2271/18)

Anlass für die Gesetzesverschärfung vor fast zehn Jahren sei die anhaltend hohe Gefahr internationalen und nationalen Terrorismus und Extremismus gewesen, sagte Harbarth. «Konkret genannt wurden der Anschlag mit rassistischem Hintergrund auf das Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016 und der islamistisch motivierte Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016.»

Innenminister: Zuspruch aus der Bevölkerung 

Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger halte es für richtig, dass die Polizei schon bei konkreten Erkenntnissen, dass sich etwas anbahnen könnte, handle und zum Beispiel einen Terroranschlag zu verhindern versuche, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in Karlsruhe. Und dass sie nicht erst aktiv werde, wenn der Anschlag stattgefunden habe. 

Auch Fälle von Stalking nannte Herrmann als Beispiele für die Anwendung des PAG. Vertreter der bayerischen Polizei verwiesen etwa auf häusliche Gewalt, Gefährderansprachen und schwerwiegende Straftaten. Es würde eine riesige Lücke entstehen, wenn die Polizei hier nicht handeln könnte. 

Als Vertreter von 216 amtierenden und ehemaligen Bundestagsabgeordneten von Grünen, Linken und FDP hielt Prof. Thorsten Kingreen dem in der mündlichen Verhandlung entgegen: Es gehe bei der Sorge nicht darum, was bisher aus dem PAG gemacht worden sei, sondern was passieren könne. Auch warnte er vor möglichen Folgen, wenn das Recht den Falschen in die Hände falle.

Die klagenden Abgeordneten hatten sich 2018 in einer ungewöhnlichen «Allianz für den Rechtsstaat» zusammengeschlossen. «Es ist ein wichtiges Signal, dass wir in Fragen von Bürger- und Freiheitsrechten hier eine Gemeinsamkeit gefunden haben», sagte Carla Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Die Allianz sei sich einig, dass staatliches Handeln gerade bei so tiefgreifenden Eingriffsmöglichkeiten kontrolliert werden müsse. Kingreen bezeichnete es als absolute Ausnahme, dass von der Bundesebene gegen ein Landesgesetz vorgegangen werde. 

«Drohende Gefahr»

Im Verfahren geht es vor allem um den im PAG enthaltenen Begriff der «drohenden Gefahr». Wenn diese vorliegt, darf die bayerische Polizei laut Artikel 11a im Gesetz aktiv werden, «um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern». Gemeint sind Situationen, in denen (noch) keine konkrete Gefahr besteht, eine Straftat also (noch) nicht unmittelbar zu erwarten ist. Die Polizei darf auf dieser Grundlage auch ermitteln, ob überhaupt eine konkrete Gefahr droht.

Die Kläger kritisieren, die Regelung sei unverhältnismäßig und nicht bestimmt genug. Mit dem unbestimmten Begriff der «drohenden Gefahr» begebe sich die Polizei in die Rolle eines Geheimdienstes, der weit im Vorfeld vermuteter Straftaten und zunehmend verdeckt agiere, so Bünger. Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat sich schon mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob einzelne Aspekte des PAG zu weit gehen - und das meist verneint.

Präventivgewahrsam und Handgranaten

Umstritten ist außerdem, dass die bayerische Polizei Bürgerinnen und Bürger laut PAG nach richterlicher Anordnung bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam nehmen darf, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu verhindern. Der Zeitraum kann um höchstens einen weiteren Monat verlängert werden. Die Praxis kam vor einigen Jahren oft im Zusammenhang mit Protesten von Klimaaktivisten vor. Die Kläger rügen in Karlsruhe eine Verletzung des Rechts auf körperliche Freiheit. 

Karlsruhe prüft zudem die 2018 erweiterte Möglichkeit der Polizei, Explosivmittel wie Handgranaten zu nutzen, auch wenn Unbeteiligte hoch wahrscheinlich gefährdet würden. Im weiteren Verlauf der Verhandlung sollte es auch um die Befugnis der Polizei gehen, durch molekulargenetische Untersuchungen aus unbekanntem Spurenmaterial personenbezogene Daten wie Geschlecht und Alter zu ermitteln.

Zusammen mit der Klage der Bundestagsabgeordneten wird in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von zehn Betroffenen geprüft - darunter eine Journalistin, ein Arzt sowie Personen aus der Fußball-Fanszene. Eine von ihnen ist Stephanie Dilba. «Ich bin natürlich froh darum, dass wir in einem Land leben, in dem es eine große Sicherheit gibt», sagte sie vor der Verhandlung. Sie sei aber der Meinung, dass diese Sicherheit auch mit rechtsstaatlichen Mitteln aufrechterhalten werden könne. «Ich denke nicht, dass es dazu noch mehr Befugnisse benötigt.»

Wenn der Erste Senat in Karlsruhe in einigen Monaten sein Urteil spricht, wird man wohl nicht nur in Bayern ganz genau hinsehen. Denn das PAG sei Vorlage für zahlreiche neu gefasste Polizeigesetze in anderen Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Hessen oder Sachsen sowie das Bundeskriminalamtgesetz, sagt das Bündnis «NoPAG», das die Kläger zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. «Umso entscheidender ist es, dass deshalb gerade dieses Polizeiaufgabengesetz nun auf den juristischen Prüfstand kommt.»

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Bundesverfassungsgericht prüft Bayerns Polizeigesetz
© Uli Deck/dpa
Gerügt wurden laut Gerichtspräsident Stephan Harbarth Verstöße gegen eine Vielzahl von Grundrechten.
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Bundesverfassungsgericht prüft Bayerns Polizeigesetz
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigt in Karlsruhe das bayerische Gesetz.
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Bundesverfassungsgericht prüft Bayerns Polizeigesetz
© Peter Kneffel/dpa
Gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) wurde protestiert. (Archivbild)
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