
Bergisch Gladbach beschließt Regeln für Karneval
Die Stadt Bergisch Gladbach hat Regeln für die Karnevalstage beschlossen. Sogenannte Brauchtumszonen werden demnach nicht eingerichtet, stattdessen regelt eine Allgemeinverfügung, was beim Feiern zwischen Weiberfastnacht und Karnevalsdienstag erlaubt ist und was nicht.
Veröffentlicht: Dienstag, 22.02.2022 10:34
Für das Feiern in Kneipen und anderen Innenräumen ist demnach auch für geboosterte Jecken ein aktueller negativer Corona-Test nötig. Außerdem verbietet die Stadtverwaltung den Alkoholausschank außerhalb von Gaststätten. Auch die Mitnahme von Getränken nach draußen ist nicht erlaubt. Die Stadt will so Menschenansammlungen im Umfeld verhindern. Biergärten dürfen aber genutzt werden. Die Regeln werden nach Angaben der Stadt von den Gastronomen durch den Einsatz von Security durchgesetzt. Außerdem werde der Ordnungsdienst der Stadt verstärkt im Einsatz sein.