
Bergisch Gladbach: Es bleibt bei lebenslanger Haft
Im Falle des Doppelmords von Iserlohn bleibt es bei der lebenslangen Freiheitsstrafe für den 44-jährigen Bergisch Gladbacher. Der Revisionsantrag wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Das hat uns eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage mitgeteilt.
Veröffentlicht: Montag, 17.05.2021 11:38
Das Landgericht Hagen hatte den Gladbacher im April letzten Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Gladbacher im August 2019 am Iserlohner Bahnhof seine noch Ehe-Frau und deren neuen Freund erstochen hat. Zu dieser Zeit soll deren Baby im Auto geschlafen haben.
Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest: Der Angeklagte habe beide aus Wut über den Verlust der aus seiner Sicht ihm gehörenden Frau getötet. Ausgangspunkt für das Urteil war unter anderem auch die Tatsache, dass beide Tötungen in aller Öffentlichkeit und am helllichten Tag stattgefunden haben.