
Bergische Kreisgesundheitsämter begrüßen Masern-Impfpflicht
Der Oberbergische und der Rheinisch-Bergische Kreis begrüßen das neue Masernschutzgesetz. Ab März nächsten Jahres müssen Eltern im Bergischen vor Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Der Bundestag hat das Gesetz am Donnerstag beschlossen.
Veröffentlicht: Freitag, 15.11.2019 05:11
„Lasst euch impfen!“. Schon vor dem neuen Gesetz hatten beide Kreise mehrfach dazu aufgerufen, den eigenen Impfschutz und den der Kinder gegen Masern zu überprüfen. Im Oberbergischen hatte Anfang des Jahres eine Masernwelle mit rund 20 Erkrankten für große Beunruhigung gesorgt. Erst im April konnte die Infektionskette unterbrochen werden.
Im Rheinisch-Bergischen hat es die letzten Masernfälle 2018 gegeben. Ziel des neuen Gesetzes ist eine Impfquote von mindestens 95 Prozent. Nur dann können sich Masern nicht mehr ausbreiten. In einigen bergischen Kommunen lag die Quote zuletzt allerdings deutlich darunter.