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Berufung wurde abgewiesen
Symbolbild Medikamente
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Berufung wurde abgewiesen

Im „Giftcocktail-Prozess“ von Waldbröl bleibt es bei einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Das hat das Landgericht Bonn Montagmittag entschieden. Das Opfer hatte zuvor Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Waldbröl eingelegt, weil es ihm zu milde war. 

Veröffentlicht: Montag, 02.03.2020 15:43

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Das Bonner Landgericht konnte ebenso wie das Amstgericht Waldbröl keinen Tötungsvorsatz feststellen, es bleibt also bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und der Bewährungsstrafe. Im Sommer 2016 soll die ehemalige Arzthelferin aus Waldbröl ihrem Mann aus Eifersucht einen Cocktail aus Medikamenten in den Saft gemischt haben. Da der Frau nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass sie außer Beruhigungsmitteln weitere Medikamente eingesetzt hatte, wählten die Richter die Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Opfer kann innerhalb einer Woche erneut Revision einlegen.

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