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Beschimpfungen im Straßenverkehr können teuer werden.....
© Radio Berg
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Beschimpfungen im Straßenverkehr können teuer werden.....

FAHR DOCH DU TROTTEL......

Eine Beleidigung, die vielen schon einmal im Straßenverkehr rausgerutscht ist. Nur die meisten hatten wohl Glück und wurden nicht angezeigt. Denn das könnte unter Umständen teuer werden.

Veröffentlicht: Montag, 19.09.2022 12:06

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Es gibt aber keinen Bußgeldkatalog, der festlegt, welcher Kraftausdruck euch wie viel kostet. Das entscheidet der Richter/ die Richterin im Einzelfall im Verfahren um Beleidigung.

Dabei spielt auch eine Rolle, ob der Angeklagte ein Wiederholungstäter ist und wie hoch das Einkommen des Beschuldigten ist. Die Geldstrafe kann durchaus auch vierstellige Zahlen annehmen, je nachdem wie die Beleidigung ausgefallen ist. hat einen Angeklagten ein ''Arschloch'' beispielsweise 1200 Euro gekostet, besonders teuer war offenbar ''Du fieses Miststück''. Die Strafe hat der Richter hier bei 2500 Euro festgelegt. Und falls ihr demnächst ''Idiot'' zu jemandem der nicht in eurem Fahrstil fahrt sagen wollt, spart ihr euch besser: Das hat einen Angeklagten bereits 1500 Euro gekostet. Günstiger war ''Du Holzkopf'' und ''Bekloppter'': Mögliche 500 und 250 Euro Strafe kann man sich dennoch sparen für schönere Dinge.

Wir lernen: Ruhe und Gelassenheit zahlt sich aus.

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