Brötchen dürfen den ganzen Sonntag verkauft werden

Ihr könnt beim Kauf eurer Sonntagsbrötchen in Zukunft zeit lassen: Bäckereien dürfen euch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs am Donnerstagnachmittag auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten bedienen. Allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist.

Solche Bäckereicafés zählten als Gaststätten, entschieden die Richter in Karlsruhe. Als «zubereitete Speisen» dürften Brot und Brötchen deshalb von früh bis spät abgegeben werden. Damit hat der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts in München bestätigt.

Dort hatte die Wettbewerbszentrale einen Backwaren-Hersteller mit Filialen in München verklagt, weil Kunden Brötchen dort vor- und nachmittags kaufen konnten. In Bayern dürfen Bäckereien an Sonntagen nur drei Stunden öffnen. Daran muss sich die Kette laut BGH aber nicht halten, weil es in den Läden auch Tische und Stühle gibt. Das Gaststättenrecht ist in dem Punkt in allen Bundesländern ähnlich, daher gilt das Urteil bundesweit.

In NRW fünf Stunden Verkauf erlaubt

Bei uns in NRW waren bisher fünf Stunden Verkauf erlaubt - mit dem aktuellen Urteil sind es in allen Filialen, die auch ein Café haben, mehr. Die Bäckereien bei uns im Bergischen dürfte das Urteil freuen: Für die meisten von ihnen ist der Sonntag der umsatzstärkste Tag. Da wollen sie natürlich so lange wie möglich offen haben.

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