Bürgertelefone nach wie vor stark nachgefragt

Die Fragen rund um das Corona-Virus reißen nicht ab. So wie sich die Lage immer wieder verändert, verändern sich auch die Fragen am Bürgertelefon, das sagt ein Sprecher des oberbergischen Kreises.

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In den letzten Tagen ging es beispielsweise vor allem um die Frage: Darf ich meinen Laden aufhalten oder nicht? Zuvor haben aber zum Beispiel auch schon Unternehmen angefragt, wie sie ihre Mitarbeiter schützen können. Es rufen aber nicht nur große und kleine Unternehmen an, sondern auch Privatpersonen. Alle rufen an und stellen Fragen zu allen möglichen Bereichen, und so war das Bürgertelefon im oberbergischen Kreis auch gedacht: Als allgemeines Bürgertelefon zum Thema Coronavirus. Im Rheinisch-Bergischen hingegen weist man jetzt darauf hin, dass das Bürgertelefon in erster Linie für medizinische Fragen gedacht war oder Termine für Abstriche vergibt. Damit das auch weiterhin möglich ist, werden Bürger gebeten, alle anderen Fragen an die zuständigen Ansprechpartner zu stellen.


Informationen für Unternehmen und Handwerksbetriebe

Die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft ist unter 02204 97630, info@rbw.de und www.rbw.de/covid-19 erreichbar und bietet Informationen für Unternehmen an. Im Internet sind bereits zahlreiche Angebote für Unternehmen aufgelistet – wie beispielsweise die Corona-Hilfe der KfW-Bank.


Die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land (info@handwerk-direkt.de, www.handwerk-direkt.de/coronavirus.aspx, 02202 93590) und die Handwerkskammer Köln (zentrale@hwk-koeln.de, www.hwk-koeln.de, 0221 20220) bieten auf ihren Internetseiten und telefonisch Informationen für die Betriebe.


Die Industrie- und Handelskammer bietet für ihre Mitgliedsunternehmen Service unter 0221 16401300, service@koeln.ihk.de und https://www.ihk-koeln.de/Hinweise_und_Links_zum_Corona_Virus_fuer_Unternehmen.AxCMS an.


Die Bundesagentur für Arbeit bietet Unternehmen die Möglichkeit Kurzarbeit anzumelden. Sie ist für Arbeitgeber erreichbar unter 0800 4555520. Im Internet hält sie unter dem folgenden Link Informationen bereit: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld . Die Informationen werden laufend aktualisiert.


Verdienstausfälle bei Quarantäne

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot unterliegt und zum Beispiel durch häusliche Quarantäne einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Informationen halt der Landschaftsverband Rheinland unter www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp bereit. Anfragen können an 0221 8095444 und ser@lvr.de gestellt werden.


Informationen für Kunden des Jobcenters

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können sich auf der folgenden Internetseite informieren: www.jobcenter-rhein-berg.de/info-aktuell.pdf . Dort sind alle Kontaktmöglichkeiten zu den Jobcentern im Rheinisch-Bergischen Kreis hinterlegt. Auch vor Ort an den Standorten finden Kunden Aushänge mit den Kontaktdaten.  


Informationen für Tierhalter und Fragen zum Lebensmittelrecht

Das Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Rheinisch-Bergischen Kreises beantwortet Tierhaltern Fragen rund um die Gesundheit ihrer Tiere. Das Amt ist erreichbar unter 02202 136827, veterinaer@rbk-online.de und im Internet unter www.rbk-direkt.de/dienststelle.aspx?id=84 . Dort gibt es auch Auskünfte zu Fragen, die im Kontext mit dem Corona-Virus und Lebensmitteln aufkommen.


Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises

Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.


Bürgertelefon des Oberbergischen Kreises

Das Bürgertelefon des Oberbergischen Kreises (02261 88-3888) ist bis auf Weiteres zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Samstag und Sonntag, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr


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