
Bußgelder bei Verstoß gegen Kontaktverbot
Der Rheinisch-Bergische Kreis hat jetzt mitgeteilt, welche Strafen und Bußgelder das Land NRW bei Verstoß gegen das Kontaktverbot vorsieht:
Einige Ordnungswidrigkeiten aus dem Katalog im Überblick:
- Öffentliche Ansammlungen von mehr als 2 Personen (sofern durch keine Ausnahme gedeckt): 200 Euro pro Beteiligter
- Öffentliche Ansammlungen von mehr als 10 Personen => Straftat: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren
- Grill / Picknicken: 250 Euro pro Beteiligter
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Handel und Gastronomie:
- Betrieb von Bars, Clubs, Diskotheken: 5.000 Euro
- Betrieb von Restaurants, Cafés, Kneipen: 4.000 Euro
- Betrieb von Spielhallen: 5.000 Euro
- Betrieb von Fitness- oder Sonnenstudios: 5.000 Euro
- Betrieb von Friseursalons, Kosmetikstudios: 2.000 Euro
- Nichteinhaltung der Hygienevorschriften: 1.000 Euro
Wer die Risikogruppen gefährdet:
- Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern / Pflegeheimen: 200 Euro pro Besucher
Alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) im Überblick: https://www.rbk-direkt.de/nrw-erlass-bussgeldkatalog.pdfx
Veröffentlicht: Dienstag, 24.03.2020 15:48
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