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Bußgelder bei Verstoß gegen Kontaktverbot
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Bußgelder bei Verstoß gegen Kontaktverbot

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat jetzt mitgeteilt, welche Strafen und Bußgelder das Land NRW bei Verstoß gegen das Kontaktverbot vorsieht:

Einige Ordnungswidrigkeiten aus dem Katalog im Überblick:

  • Öffentliche Ansammlungen von mehr als 2 Personen (sofern durch keine Ausnahme gedeckt): 200 Euro pro Beteiligter
  • Öffentliche Ansammlungen von mehr als 10 Personen => Straftat: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren
  • Grill / Picknicken: 250 Euro pro Beteiligter

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Handel und Gastronomie:

  • Betrieb von Bars, Clubs, Diskotheken: 5.000 Euro
  • Betrieb von Restaurants, Cafés, Kneipen: 4.000 Euro
  • Betrieb von Spielhallen: 5.000 Euro
  • Betrieb von Fitness- oder Sonnenstudios: 5.000 Euro
  • Betrieb von Friseursalons, Kosmetikstudios: 2.000 Euro
  • Nichteinhaltung der Hygienevorschriften: 1.000 Euro


Wer die Risikogruppen gefährdet:

  • Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern / Pflegeheimen: 200 Euro pro Besucher


Alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) im Überblick: https://www.rbk-direkt.de/nrw-erlass-bussgeldkatalog.pdfx

Veröffentlicht: Dienstag, 24.03.2020 15:48

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