
Chaos am Flughafen: Tipps der Verbraucherzantrale
Lange Warteschlangen und zu wenig Personal: Das Chaos an den Flughäfen hört nicht auf. In Köln Bonn haben am Wochenende viele Passagiere ihre Flüge verpasst, für andere fällt der Urlaub wegen Annullierung der Verbindung ins Wasser. Jetzt ruft die Gewerkschaft ver.di auch noch die Beschäftigten des Lufthansa-Bodenpersonals am Mittwoch (27.Juli) zu einem Warnstreik auf. Was tun, wenn ihr stundenlang am Flughafen hängt. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps zu euren Rechten als Fluggast.
Veröffentlicht: Montag, 25.07.2022 13:55
Vor dem Flug/ am Flughafen
Beweise sichern
Die Verbraucherzentrale rät für Kosten, die aufgrund von Verspätung oder Annullierung entstanden sind, Kassenbelege aufzuheben. Das gilt auch für Essen, das ihr am Flughafen kauft, wenn ihr stundenlang warten müsst. Ihr solltet auch Beweisfotos von eurer Ankunftszeit am Flughafen machen und von dem Zeitpunkt, wenn die Annulierung oder die Verspätung bekannt gegeben wird.
Alternativen suchen
Wenn ihr (zum Beispiel durch einen angekündigten Streik) schon wisst, dass ihr am Flughafen Probleme bekommen könntet, rät die Verbraucherzentrale sich frühzeitig nach Alternativen umzusehen. Kommt ihr zu eurem Ziel auch mit dem Zug? Gibt es einen Flug einer anderen Gesellschaft? Bei Pauschalreisen könnt ihr diese Alternativen zusammen mit eurem Reiseveranstalter suchen.
Nach der Annullierung
Ausgleichszahlung bekommen
Mit Apps wie die Flugärger-App der Verbraucherzentrale könnt ihr eure Rechtsansprüche direkt bei der Airline geltend machen. Weitere Infos dazu findet ihr hier
Eine weitere kostenlose Möglichkeit ist die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr, die für Verbraucher versucht, Ausgleichszahlungen oder Schadenersatz zu erhalten. Weitere Infos dazu findet ihr hier
Streiks sind nur in Einzelfällen sogenannte "Außergewöhnliche Umstände", in denen die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung machen muss. Als Pauschalreisender könnt ihr zusätzlich zu der Ausgleichszahlung für euren Flug einen "Schadenersatz wegen vergangener Urlaubsfreude" bekommen.