
Corona in Oberberg: private Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit maximal 50 Gästen erlaubt
Der Oberbergische Kreis hat neue Schutzmaßnahmen ergriffen, um das Corona Infektionsgeschehen einzudämmen. Ab sofort bis einschließlich kommenden Freitag (09.10.2020) sind private Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit maximal 50 Leuten erlaubt. Das hat der Kreis am Abend mitgeteilt. Außerdem hat Oberbergs Landrat Jochen Hagt der Schüler- und Lehrerschaft an den weiterführenden Schulen dringend empfohlen, auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Veröffentlicht: Freitag, 02.10.2020 03:48
Der Kreis hat zuletzt festgestellt, dass viele neue Corona Fälle auf private Zusammenkünfte und Feiern zurückzuführen sind. Und daraufhin hat man sich in Absprache mit den überörtlichen Behörden auch zu diesem Schritt entschieden. Außerdem hat der Landrat einen dringenden Appell an Schüler und Lehrer gerichtet. Er bat die Schüler und Lehrer an den weiterführenden Schulen eindringlich darum, ab sofort auch wieder während des Unterrichts eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen.
Ziel ist es im Moment, das zunehmende Infektionsgeschehen einzudämmen. Aktuell sind im oberbergischen Kreis 154 Menschen positiv auf Corona getestet. Der 7 Tage Inzidenzwert liegt laut aktuellen Angaben des Robert Koch Instituts bei 36,7 und somit nochmal höher als gestern.
Gummersbach hat besonders viele Infektionen
Besonders stark betroffen ist aktuell die Stadt Gummersbach. Dort zählt das Gesundheitsamt 45 akute Corona-Fälle. Die Stadt hat daraufhin schon am Donnerstag die Kontrollen im gesamten Stadtgebiet verstärkt, um die Einhaltung der Corona-Regeln zu überprüfen. Ab kommendem Montag wird außerdem der Zugang zum Rathaus und den Stadtwerken wieder reglementiert.
Auch in Köln ist der Wert von 35 inzwischen überschritten worden. Auch hier sind nun private Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit maximal 50 Gästen erlaubt. Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind die Zahlen nach wie vor deutlich niedriger. Hier liegt die Inzidenz aktuell bei 16,9.
Die neuen Regelungen für den Oberbergischen Kreis sind in einer Allgemeinverfügung unter www.obk.de/oebs nachzulesen.