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Corona: Keine Kontaktbeschränkungen in der Gastro
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Corona: Keine Kontaktbeschränkungen in der Gastro

Gelten die Kontaktbeschränkungen der seit gestern gültigen Corona-Schutzverordnung auch in der Gastronomie? Diese Frage stellen sich auch bei uns im Bergischen gerade viele. Thorsten Hellwig vom Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA klärt auf und sagt ganz klar: Nein.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.12.2021 15:33

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Zusammenfassend kann man sagen, dass Restaurantbesuche und Silvesterfeiern auch nach den neusten Regelungen der Corona-Schutzverordnung in der Gastronomie ohne Kontaktbeschränkungen möglich sind. Das heißt Kontaktbeschränkungen wie sie für private Bereiche - in Wohnungen beispielsweise oder in Parks oder auf Plätzen - gelten, gelten grundsätzlich nicht in der Gastronomie.

Möglich ist das durch die Pflicht der Betriebe oder Veranstalter, die Zugangsbeschränkungen also 2G oder 2G+ zu kontrollieren. Tanzveranstaltungen sind allerdings komplett verboten – gleiches gilt für den Betrieb von Clubs und Diskotheken. 

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