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Corona-Schutzverordnung gilt auch in der Mainacht
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Corona-Schutzverordnung gilt auch in der Mainacht

Die nächste Herausforderung für die Corona-bedingten Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens steht bevor, die Nacht zum 1. Mai. Polizei, Ordnungsämter und mehrere Kommunen machen in dem Zusammenhang deutlich, dass sich die Menschen im Bergischen auch in der Walpurgisnacht an die weiterhin geltende Corona-Schutzverordnung halten mögen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 30.04.2020 11:46

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So gilt auch in der kommenden Nacht: Nicht mehr als zwei Personen zusammen in der Öffentlichkeit und: Abstand halten. Damit sind alle Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Parties im Park oder Maibaumaktionen in Gruppen mit Bollerwagen und Co. automatisch ausgeschlossen. Die Verantwortlichen appellieren weiterhin an die Vernunft der Bürger, Ordnungsdienste und auch die Polizei würden ein Auge auf die Aktivitäten in der Mainacht haben. Das Maibaumsetzen an sich sei aber nicht verboten. Doch sollte der Baum jedoch zu zweit getragen werden muss der Abstand eingehalten werden. Davon abgesehen ist weiterhin das wilde Baumschlagen verboten und die Lautstärke zu Ruhezeiten zu minimieren, wie in coronafreien Jahren auch.

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