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Darf ich als Arbeitnehmer auf eine Klimademo?
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Für fünf Tage kommen junge Klimaaktivist*innen in den Dortmunder Revierpark um über die Zukunft auf dieser Welt zu sprechen.
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Darf ich als Arbeitnehmer auf eine Klimademo?

Seit Monaten schon gehen Schüler weltweit freitags auf die Straße, statt in die Schule. Morgen sind auch Erwachsene aufgerufen, zu streiken. Doch darf man das einfach so?

Veröffentlicht: Donnerstag, 19.09.2019 12:27

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Stefan Flock aus Bergisch Gladbach ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Er sagt, wenn wir morgen mit auf die Straße gehen und streiken und dann nicht zur Arbeit erscheinen, ist das unentschuldigtes Fernbleiben der Arbeit und kann zur Kündigung führen.


Eine Art Streikrecht gibt es auch für das Klima nicht. Wenn Ihr bei einer Demo dabei sein wollt, empfiehlt Flock, unbedingt vorher mit dem Arbeitgeber darüber zu reden, um nicht eine Abmahnung - oder im schlimmsten Fall - eine Kündigung zu erhalten.


Möglich ist, sich unbezahlt freistellen zu lassen, Überstunden abzubauen oder einen Tag Urlaub zu nehmen. Ganz wichtig, Ihr müsst Euch das vom Chef schriftlich bestätigen lassen.

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