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Die Abschaffung der Stichwahlen ist verfassungswidrig - Bergische CDU enttäuscht
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Die Abschaffung der Stichwahlen ist verfassungswidrig - Bergische CDU enttäuscht

Die Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen ist verfassungswidrig. Das hat das NRW-Verfassungsgericht am Vormittag entschieden. Die CDU des Rheinisch Bergischen Kreises ist enttäuscht über diese Entscheidung - sie hatte die Abschaffung mit einem Antrag im Jahr 2018 angestoßen.

Veröffentlicht: Freitag, 20.12.2019 05:19

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"Wir sind fest davon ausgegangen, dass das Gericht anders entscheidet." - das sagt Rainer Deppe, CDU-Landtagsabgeordneter für den Rheinisch-Bergischen Kreis. Die CDU habe gehofft, dass die Stichwahl nicht wiederkommt, weil vor allem die Wahlbeteiligung darunter oft leide. Laut NRW-Innenminister und CDUler Herbert Reul liegt diese bei Stichwahlen im Schnitt bei 33 Prozent. Diese Argumentation habe aber vor Gericht keine Rolle gespielt. Man müsse diese Entscheidung nun aber akzeptieren und sich darauf einstellen, so Deppe weiter. 


Die SPD aus dem Rheinisch-Bergischen freut sich dagegen über die Entscheidung: in der Vergangenheit habe man immer gute Erfahrungen mit der Stichwahl gemacht - zudem sei sie für die aktuelle Entwicklung in der Parteienlandschaft wichtig, so Marcel Kreutz, Vorsitzender der SPD Rhein-Berg. Das Gericht hat richtig entschieden, sagte er. Denn es gebe immer mehr kleinere Parteien, die ohne Stichwahl kaum eine Chance hätten.  

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