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Das Landgericht Hagen hatte den Gladbacher Ende April zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Verteidiger hat aber Revision eingereicht. Damit geht der Fall an den Bundesgerichtshof. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Gladbacher letztes Jahr im August am Iserlohner Bahnhof seine noch Ehe-Frau und deren neuen Freund erstochen hat. Zu dieser Zeit soll deren Baby im Auto geschlafen haben. Das Gericht stellte außerdem die besonderer Schwere der Schuld fest: Der Angeklagte habe beide aus Wut über den Verlust der aus seiner Sicht ihm gehörenden Frau getötet. Ausgangspunkt für das Urteil war unter anderem auch die Tatsache, dass beide Tötungen in aller Öffentlichkeit und am helllichten Tag stattgefunden haben.
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