Eilantrag abgelehnt - In Köln bleibt es bei der Ausgangssperre

Die Ausgangssperre in Köln bleibt vorerst bestehen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht entschieden und damit den Eilantrag eines Bürgers abgewiesen. Er sah sich wie rund 40 weitere Kölner*innen ungerechtfertigt in seinen Grundrechten beeinträchtigt.

Gericht

Die Sperre sei jedoch zulässig und auch verhältnismßig, weil die Inzidenz in der Stadt zuletzt kontinuierlich angestiegen war, heißt es vom Gericht. Kontakte zwischen mehreren Haushalten würden verhindert und so das Ansteckungsrisiko verringert.

Außerdem wies das Gericht auf die angespannte Lage auf den Intensivstationen hin. Die Kapazitäten seien ohne weitere Maßnahmen in den nächsten Tagen erschöpft und Menschen würden sterben. Vor dem Hintergrund sei es zumutbar, die eigenen Lebensgewohnheiten für einen begrenzten Zeitraum umzustellen. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden. Dann ginge der Fall ans Oberverwaltungsgericht nach Münster. 

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