
Entlastung für Gastronomen in Bergisch Gladbach
In Bergisch Gladbach müssen Gastronomen und Einzelhändler auch im kommenden Jahr keine Sondernutzungsgebühr für Außenflächen zahlen. Das hat der Rat jetzt entscheiden. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Café mit Außensitzplätzen auf der Fußgängerzone dafür keine Gebühr an die Stadt zahlen muss.
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.11.2020 17:12
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Mit der Maßnahme sollen der lokale Einzelhandel und die Restaurants und Cafés in der Gladbacher Innenstadt in der Coronakrise finanziell entlastet werden. Für das laufende Jahr hatte die Stadt die Sondergebühren aus diesem Grund ebenfalls schon gekippt.
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