
Entscheidung OVG : Dieselfahrverbote für Köln möglich
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Weg frei gemacht für Dieselfahrverbote in Köln. Das hat das Gericht am Donnerstagnachmittag entschieden. Laut OVG ist der aktuelle Luftreinhalteplan der Stadt rechtswidrig.
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.09.2019 13:39
Daher sollen nach aktuellem Stand Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 5 und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, sagt das Gericht. Nur so könnten die Grenzwerte für Stickstoffdioxid zügig eingehalten werden. Das Gericht hat mit den streckenbezogenen Fahrverboten der Klage der Deutschen Umwelthilfe im wesentlichen Recht gegeben. Auch wenn die Verbotszonen deutlich kleiner sind als in erster Instanz angeordnet.
Betroffen sein sollen der Clevische Ring, die Justinianstraße, die Luxemburger Straße und der Neumarkt. Welche Straßen konkret gesperrt werden und welche Fahrzeuge von den Verboten ausgenommen werden, muss laut Urteil jetzt die Bezirksregierung prüfen.
Bis Dieselfahrverbote tatsächlich kommen, dürfte aber noch einige Zeit vergehen, denn die Neufassung des Luftreinhalteplans wird einige Monate dauern.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Richter haben eine Revision zugelassen.