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In den Artikeln wird ein Geistlicher beschuldigt über Dienstrechner des Erzbistums Porno-Seiten aufgerufen zu haben. Mit dem heute gefallenen Urteil darf die Bild-Zeitung darüber nicht mehr berichten. Begründung des Gerichts: Der Artikel verletze die Persönlichkeitsrechte des Geistlichen, zudem konnte die Bild nicht ausreichend nachweisen, dass der Artikel der Wahrheit entspricht, heißt es. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
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