
Siebter Verhandlungstag
Rostock (dpa) - Ein Textilgutachten hat im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow mögliche Hinweise auf Kleidungsstücke der Angeklagten ergeben. Unter dem rechten Daumennagel des Kindes sei eine lila-blau eingefärbte Baumwollfaser festgestellt worden, bei der es Übereinstimmungen zu einem Pullover der Tatverdächtigen gebe, sagte der Sachverständige am siebten Verhandlungstag vor dem Landgericht Rostock.
Zudem sei an einem Textil-Ärmelbündchen des Opfers eine grau-grünliche Polyesterfaser gefunden worden, die von einer Reiterhose der Angeklagten stammen könne. Die 30-jährige Frau ist des Mordes angeklagt. Sie soll Fabian laut Staatsanwalt am 10. Oktober 2025 mit ihrem Auto abgeholt und später an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) getötet haben.
Der Experte machte aber klar, dass eine Bewertung der Funde sehr schwierig und kaum möglich sei. Es könne etwa nicht gesagt werden, wie es zu einer Spurenübertragung gekommen sei.
Warnung des Richters: Fotos schwer zu ertragen
Im Saal 2.002 wurden auch Fotos von Fabians Leichnam gezeigt. Der Richter hatte die Zuschauer im Saal zuvor gewarnt, dass die Fotos schwer zu ertragen seien. Wer das nicht aushalte, habe die Möglichkeit, den Saal zu verlassen. Fabians Mutter, die als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt, war aus diesem Grund erstmals nicht persönlich zur Verhandlung gekommen. Fabians Leiche wurde angezündet und wies starke Verbrennungen auf.
Vorgestellt wurden auch die Ergebnisse polizeilicher Ermittlungen zu den Einloggdaten von Handys in Funkzellen. Dabei mussten die Ermittler auf Daten der jeweiligen Provider zurückgreifen, die nach Zeugenaussagen des zuständigen Polizeibeamten aber «extrem lückenbehaftet» seien, denn die Anbieter würden die Daten eigentlich nur zu Abrechnungszwecken erheben.
Handy ausgeschaltet oder im Flugmodus
Die SIM-Karte des Mobiltelefons der Angeklagten habe am Tattag, dem 10. Oktober, weder in Güstrow noch am Tatort festgestellt werden können. «Das geben die Daten nicht her», sagte der 31-jährige Beamte. Allerdings seien an diesem Tag zwischen 11.21 Uhr und 12.42 Uhr keine Daten auf dem Handy feststellbar. Das Smartphone sei in der Zeit entweder ausgeschaltet oder in den Flugmodus gesetzt worden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte ihr Smartphone aktiv ausschaltete und anschließend mit Fabian in ihrem Auto in Richtung Klein Upahl fuhr, wo sie das Kind laut Anklage mit einem Messer tötete. Als Todeszeitpunkt nennt die Anklage einen Zeitraum zwischen 10.50 bis 13.00 Uhr. Die Angeklagte selbst war es, die am 14. Oktober den Fund der Kinderleiche bei der Polizei meldete. Sie hielt sich an dem Tag auch ausweislich der Funkzellenauswertung am Fundort auf.
Privatermittler aktiv
Ein Online-Account des Kindes wurde auch nach dem 10. Oktober noch aktiv genutzt, wie die Recherchen der Ermittler ergaben. Allerdings handelte es sich dabei am 12. und 13. Oktober nicht um Fabian, wie die Polizei damals noch gehofft hatte, sondern um einen Privatermittler, der von der Mutter oder ihrem Umfeld die Zugangsdaten bekommen hatte.
Im Laufe des Tages sollte auch ein technischer Gutachter gehört werden, der die digitalen Aufzeichnungen des Autos der Angeklagten auswertete.
