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Laut dem Gladbacher Amtsgericht hätte sie erkennen können, dass der Unfall passiert ist: Sie habe zwar keine Erschütterung an ihrem Wagen gespürt, den angefahren Mann aber auf der Straße liegen sehen. Sie soll den Mann im August 2018 mit ihrem Anhänger erfasst und sich erst rund eine Stunde später bei der Polizei gemeldet haben.
Er starb noch an der Unfallstelle. Eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung hat es nicht gegeben, da Gutachten nicht klären konnten, ob die Frau schuldhaft gehandelt hat. Ein Sachverständiger hat jetzt nachträglich festgestellt, dass der Verkehrsunfall unvermeidbar war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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