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Gewerkschaft begrüßt Maskenpflicht-Regelung an Grundschulen
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Gewerkschaft begrüßt Maskenpflicht-Regelung an Grundschulen

Während sich die weiterführenden Schulen im Bergischen seit Montag auf die Maskenpflicht in ihren Schulen vorbereiten müssen, gibt es für die Grundschulen bisher keine Änderungen. Dort müssen die Kinder auf dem Schulhof und in den Fluren eine Maske tragen, aber nicht im Unterricht. Jana Koch, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Oberberg ist zufrieden mit dieser Regelung.

Veröffentlicht: Dienstag, 04.08.2020 04:35

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Jana Koch begrüßt die Entscheidung, dass die Maskenpflicht gerade für die Grundschulen weiter so gilt wie vor den Sommerferien und die Kinder die Masken an ihren Plätzen auch abnehmen dürfen.

In den zwei Wochen vor den Sommerferien, als wir schon die Öffnung hatten, hatten wir an den Schulen schon die Regelung, dass in den Gängen, wenn sich Schülerinnen und Schüler begegnen, in den Bussen etc., dass dann die Maske getragen werden muss und ich finde es gut, dass das jetzt erstmal für die Grundschulen so weiter gelten soll.

Ab dem Jahrgang fünf müssen auch im Unterricht Masken getragen werden. Die Maskenpflicht soll Neuinfektionen mit dem Coronavirus verhindern. Sie wurde aufgrund von steigenden Infektionszahlen eingeführt und gilt zunächst bis Ende August.

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