
Gladbacher darf Prüfung trotz Plagiats wiederholen
Ein Bergisch Gladbacher, der bei seiner Bachelor-Arbeit abgeschrieben hatte, darf seine Prüfung wiederholen. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Prüfer an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hatten die Arbeit als Plagiat und als nicht bestanden bewertet. Außerdem hatten sie ihm eine Wiederholung der Prüfung verweigert. Dadurch war auch das Beamtenverhältnis des Kommissaranwärters beendet worden. Der Gladbacher war daraufhin vor das Verwaltungsgericht gezogen. In zweiter Instanz hat er jetzt durch einen Vergleich erreicht, dass er die Prüfung wiederholen darf.
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.09.2019 04:49
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