
Gummersbach: Polizeischüsse waren Notwehr
Notwehr statt fahrlässiger Körperverletzung im Amt. Zu diesem Ergebnis kommt die Kölner Staatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung der Polizeischüsse in der Gummersbacher Fußgängerzone. Bedeutet: es wird keine Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten geben. Das hat uns Kölns Oberstaatsanwalt Bremer bestätigt. Die Schüsse waren das letzte Mittel für die Beamten.
Veröffentlicht: Montag, 18.12.2023 16:02
Der Vorfall ist auf Sach- und Rechtsebene gründlichst durchleuchtet worden. Dabei habe sich kein Anfangsverdacht gegen die Polizisten ergeben. Daran ändere auch der Umstand, dass sie in einer Fußgängerzone geschossen haben nichts. Der Einsatz der Schusswaffen war als „Ultima Ratio“ gerechtfertigt, schreibt Bremer. Für die Polizisten war der Angriff des 30-Jährigen konkret mit eigener Todesgefahr verbunden. Die Ereignisse hatten am 14. November am Busbahnhof ihren Lauf genommen und sich von dort über die Hindenburgstraße bis in die Kampstraße gezogen. Zuerst hatte der Mann sich mit einem Cuttermesser in der Hand gegen die Anweisungen der Polizei widersetzt. Später hat er einen von ihnen auch körperlich attackiert. Aktuell wird geprüft, ob der Mann schuldfähig ist.