
Gummersbacher Messerstecher geht in Revision
Der tödliche Messerangriff am Gummersbacher Busbahnhof vom Februar ist juristisch immer noch nicht zu Ende. Das Kölner Landgericht hatte Ende August den 22-jährigen Angeklagten wegen Mordes verurteilt – sein Rechtsanwalt hat aber Revision gegen das Urteil eingelegt. Heißt: Jetzt geht die Akte an den BGH.
Veröffentlicht: Freitag, 13.09.2024 13:04
Der BGH muss jetzt entscheiden, ob er die Revision zulässt. Das Kölner Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 22-Jährige am Gummersbacher Busbahnhof das 24-jährige Opfer mit einem Messer attackiert und tödlich verletzt hatte. Beide Männer sollen am sogenannten Trinkerbüdchen immer wieder gestritten haben – am Tattag soll der Streit eskaliert sein und der 22-Jährige hat dem 24-Jährigen mit der Tatwaffe in den Hals gestochen. Im Laufe des Prozesses hatte der 22-Jährige die Tat gestanden.