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Für den Angeklagten geht es wohl nicht um Haft, sondern um die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie. Letzteres hat die die Gutachterin empfohlen. Der 64-Jährige soll seine Frau in einem Eifersuchtswahn getötet haben und zum Tatzeitpunkt durch eine psychische Störung schuldunfähig gewesen sein.
In dem Prozess hatte auch die minderjährige Enkelin ausgesagt, die offenbar versucht hatte ihren Opa mit dem Messer von seinem Opfer wegzuziehen. Dabei wurde sie leicht verletzt.
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