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Homeoffice - rein und raus
© VinzentWeinbeer/pixabay
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Homeoffice - rein und raus

Viele Unternehmen haben überrascht gelernt, dass Homeoffice funktioniert. Dennoch geht es für viele jetzt wieder zurück. Mit Hürden.

Veröffentlicht: Donnerstag, 28.05.2020 14:35

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Nicht alle Firmen waren so gut vorbereitet wie zum Beispiel die Firma Schmidt & Clemens in Lindlar, die sich schon ab Ende Januar bereit gemacht hat für Homeoffice, da, wo es geht. Dort gibt es mittlerweile sogar "Remote Innovation Facilitators", also Personen, die sich damit befassen, wie man Konferenzen idealerweise online umsetzen kann und sie moderieren. Das soll auch so bleiben. S&C arbeitet an einer Betriebsvereinbarung über Homeoffice. Dennoch sind die meisten zurück. Dazu musste die Firma Maßnahmen umsetzen, die für jede Firma gelten:

  • Abstandsregelungen
  • ggfs. Plexiglas
  • getrennte Eingänge und Wege
  • getrennte Pausen
  • Hygienemaßnahmen

Anwälte für Arbeitsrecht informieren: Ein Recht auf Homeoffice gibt es für Besorgte nicht. Risikopatienten können versuchen, mit ihrem Arbeitgeber Sonderreglungen zu vereinbaren. Grundsätzlich aber entscheidet der Arbeitgeber, wo gearbeitet wird. Voraussetzung ist, dass er die Schutzmaßnahmen umsetzen kann, denn er hat eine Fürsorgepflicht.

Nur wenn der Arbeitgeber gar keine (!) Maßnahmen ergriffen hat und erwartet, dass man zurück ins Büro kommt, kann man einigermaßen risikolos zu Hause bleiben, sagt Anwalt Daniel Wall. Allerdings sollte man sich auch in diesem Fall Rat beim Betriebsrat, der Gewerkschaft oder einem Anwalt holen. Sonst drohen Probleme.

Besser ist, beide Seiten einigen sich gemeinsam auf eine Lösung. Denn auch der Arbeitgeber hat nichts davon, wenn Mitarbeiter ängstlich am Arbeitsplatz nur wenig Leistung bringen (können).

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