
Muss mein Arbeitgeber Homeoffice erlauben?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeiten von zu Hause aus seinen Mitarbeitern anzubieten. Doch es gibt Ausnahmen. Diese müssen allerdings betriebsbedingte Gründe sein. Auch wenn der Betriebsablauf durch eine Homeoffice-Tätigkeit gestört wird, kann der Arbeitgeber das Arbeiten von zu Hause aus verweigern.
Generell gilt die Pflicht nur für Bürotätigkeiten oder ähnliche, die auch tatsächlich von zu Hause aus erledigt werden können. Wer zum Beispiel Post verteilen, die Waren kontrollieren oder Wartungs- und Reparaturarbeiten ausführen muss, kann dies schlecht im Homeoffice machen. Fehlende Ausstattung oder Schulung der Mitarbeiter im Homeoffice ist nur bis zur Lösung dieser Probleme als Grund zur Verweigerung des Homeoffice gültig.
Die Entscheidung, ob das Arbeiten von zu Hause sinnvoll ist, fällt der Arbeitgeber.
Muss ich ins Homeoffice gehen, wenn mein Arbeitgeber es will?
Nein, solange es nicht im Arbeitsvertrag steht.
Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert?
- Mit dem Arbeitgeber noch mal in Ruhe sprechen und seine Argumente vorbringen
- An den Betriebsrat/Personalrat wenden
- An die Arbeitsschutzbehörde wenden
Muss der Arbeitgeber mich im Homeoffice ausstatten?
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, zum Beispiel einen PC zu stellen. Es kann auch der eigene für die Arbeit genutzt werden. Im Zweifel lohnt es sich aber, mit dem Arbeitgeber zu klären, was einem im Homeoffice noch zum Arbeiten fehlt.
Datenschutz und Homeoffice
Dokumente mit zum Beispiel Kundendaten oder vertraulichen Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen auch von zu Hause aus bearbeitet werden. Die Dokumente sollten sicher und vor den Augen Dritter geschützt aufbewahrt werden.
Habe ich als Mitarbeiter die gleichen Rechte wie im Büro?
Ja. Auch in Bezug auf Regelungen zur Arbeitszeit und Pausenzeit ändert sich im Homeoffice nichts.