
© Landgericht Köln
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Der 21-jährige war damals in eine Gruppe Grundschulkinder gefahren. Dabei wurden die 10-jährige Avin und der 25-jährige Schulbegleiter Luis Paolo getötet. Für das Gericht war erweisen, dass der Verurteilte bei Rot über die Kreuzung gefahren ist und die Kinder hätte sehen müssen. Der 21-jährige hat das Urteil regungslos zur Kenntnis genommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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