
IG Metall zum Arbeitsrecht bei Hitze
In vielen Büros im Bergischen schwitzen diese Woche die Mitarbeiter – und bekommen anders als viele bergische Schüler trotzdem kein hitzefrei. Erst ab einer Innentemperatur von 35 Grad ist das Arbeiten aus rechtlicher Sicht nicht mehr zumutbar.
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.06.2019 04:24
Erst wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird, muss der Arbeitgeber tätig werden, sagt die IG Metall Oberberg. Immer mehr Probleme machen laut der Gewerkschaft neue mit Fertigbeton gebaute Bürogebäude. Allerdings gelingt in der Regel eine Einigung mit dem Arbeitgeber, der dann zum Beispiel Sonnenschutzrollos anbringt oder Klimaanlagen installiert. Vor Gericht landet ein Streit um die Hitze in Oberberg und Rhein-Berg so gut wie nie.
Schmerzgrenze erst bei 35 Grad
Rechtlich gilt: Ab 26 Grad Innentemperatur soll der Arbeitgeber tätig werden – erst bei 35 Grad ist die Schmerzgrenze erreicht. Für Mitarbeiter der bergischen Gießereien oder in der Edelstahlproduktion gelten andere Regeln. Da wo es sowieso heiß ist, sollten zum Beispiel häufiger sogenannte Entwärmungspausen eingelegt werden. Auch eine Verlegung der Arbeitszeit in die kühleren Morgenstunden ist oft sinnvoll.