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Im Proteststurm: Wo Streitpunkte in Warkens Sparpaket sind
© Bernd von Jutrczenka/dpa
Ministerin Warken wirbt für ihre Sparvorschläge und erntet breite Proteste. (Archivbild)
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Im Proteststurm: Wo Streitpunkte in Warkens Sparpaket sind

Die Gesundheitsausgaben sollen herunter, um neue Beitragssprünge zu vermeiden. Die Abwehrkämpfe der Branche laufen direkt an. Auch in der Regierung gibt es Änderungswünsche, der Zeitplan ist eng.

Veröffentlicht: Montag, 20.04.2026 13:23

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Gesundheitskosten

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Berlin (dpa) - Auf den Proteststurm war Nina Warken gefasst. Aus allen Teilen des Versorgungssystems kommen scharfe Attacken gegen die Pläne, mit denen die Bundesgesundheitsministerin die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) von Milliardenausgaben entlasten und neue Beitragserhöhungen abwenden will. Begleitet vom Drängen der Lobbyverbände, muss die CDU-Politikerin vor allem schnell eine gemeinsame Linie in der Regierung finden. Schon am Mittwoch kommender Woche soll ihr Gesetzentwurf ins Kabinett. 

Die Koalitionspartner SPD und CSU meldeten größeren Änderungsbedarf am 157-Seiten-Entwurf an, den Warken vorlegte. Sie will die Kassen damit 2027 um 19,6 Milliarden Euro entlasten. Dies wäre mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro und soll noch höhere Zusatzbeiträge verhindern. Kassenärzte und Kliniken warnten vor schlechterer Versorgung mit längeren Wartezeiten – während die Kassen warnten, Belastungen jetzt nicht weiter hin zu den Versicherten zu verschieben. Die Ministerin wirbt für ihr «ausgewogenes Gesamtpaket», signalisierte aber Gesprächsbereitschaft. Ein Überblick:

Weniger Ausgaben und auch mehr Einnahmen

«In den vergangenen Jahren sind die Löhne und Vergütungen im Gesundheitswesen deutlich stärker gestiegen als in der Gesamtwirtschaft, so dass hier mittlerweile ein sehr hohes Niveau erreicht wurde», heißt es im Entwurf. Kernpunkt sollen Regelungen sein, dass die Kassen nicht mehr ausgeben, als über Beitragseinnahmen hereinkommt. Auch künftig könne es «Vergütungssteigerungen von bis zu rund 3 Prozent pro Jahr» geben, was angesichts einer Inflationserwartung von rund 2 Prozent eine auskömmliche Finanzierung der Kosten und weiter reale Einkommenszuwächse ermögliche. 

Für Praxen, Kliniken und Hersteller sollen auf breiter Front Bremsen für Preise und Vergütungen kommen. Sonderzahlungen an Praxen etwa für offene Sprechstunden sollen wegfallen. Auf Apotheken und Pharmakonzerne sollen stärkere Preisnachlässe zugunsten der Kassen zukommen. Insgesamt soll sich die Entlastung zusammensetzen aus 15,6 Milliarden Euro Minderausgaben und vier Milliarden Euro Mehreinnahmen – etwa durch höhere Zuzahlungen. Die SPD will größere finanzielle Belastungen für Versicherte jedoch vermeiden. 

Streitfrage I: Bürgergeld

Vor allem die CSU pocht auf einen Punkt, den Warken nicht aufnahm – nämlich die Forderung, dass der Bund für die Kosten der Krankenversorgung von Bürgergeldbeziehern aufkommen soll, die generell gesetzlich versichert sind. Das Steuergeld dafür käme dann auch von Privatpatienten wie Beamten. Schon die SPD-geführte Ampel-Koalition plante das, setzte es aber nicht um. Inzwischen klagen die Kassen deswegen gegen den Bund. Eine von Warken eingesetzte Reformkommission schlägt die volle Kostenübernahme nun mit vor. 

Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher einen pauschalen Beitrag an die Kassen. In diesem Jahr sind es 144 Euro im Monat, wie die Kommission erläuterte. Um die Kosten zu decken, müssten es nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen aber rund 311 Euro sein. Für die Kassen mache das eine jährliche Belastung von 12 Milliarden Euro aus. Die Frage lautet nur: Kann diese Summe oder ein Teil davon aus dem anstehenden Sparhaushalt 2027 bezahlt werden? Bisher sieht SPD-Finanzminister Lars Klingbeil das nicht, zeigte sich aber offen für Ideen. 

Streitfrage II: Beitragsbemessungsgrenze

Überraschend nahm Warken einen Punkt auf, der in der Union nicht viele Freunde hat, nämlich Gutverdiener 2027 über eine Extra-Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze stärker heranzuziehen. Aktuell liegt die Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr. Kommen soll ein Aufschlag von 300 Euro zusätzlich jenseits der regulären Anpassung. Das soll von Arbeitgebern und -nehmern, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen, je 1,2 Milliarden Euro mehr einbringen.

Die Expertenkommission hatte die Frage einer Anhebung der Grenze auch geprüft, sprach aber wegen Unsicherheiten, insbesondere zur Finanzwirkung keine Empfehlung dazu aus. Fraglich ist, wie viele Gutverdiener dann zu privaten Versicherungen wechseln dürften. Die Arbeitgeber warnten schon, die Anhebung verteuere die Arbeitskosten für Firmen, schrumpfe das Netto gut verdienender Facharbeiter und senke den Druck für die nötigen Reformen.

Streitfrage III: Mitversicherung

Einwände aus der Koalition richten sich auch gegen Einschränkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für alle anderen bisher mitversicherten Gatten sollen Kassenmitglieder künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028.

Warken hat ursprüngliche Vorschläge der Kommission schon abgemildert. Dabei hatten die Experten erläutert, dass Beschränkungen in diese Richtung «tendenziell Haushalte mit höherem Einkommen» treffen würden. Nicht aufgenommen hat die Ministerin die Idee, die bisher alle zwei Jahre auf Kassenkosten mögliche Hautkrebsvorsorge ohne Symptome auszusetzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken soll die Regelung überprüfen und bis Ende 2027 neue Leitlinien beschließen.

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© dpa-infocom, dpa:260419-930-966757/4
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