
Impf-Nachweis bei Schulanmeldung
An den Schulen im Bergischen laufen aktuell die Anmeldungen fürs kommende Schuljahr – mit einer Neuerung für die Eltern: Sie sollten beim Anmelden ihrer Kinder auf jeden Fall einen Impf-Nachweis dabeihaben. Darum bitten die Kreise, Kommunen und Schulen. Hintergrund ist neue Masern-Impfpflicht ab dem ersten März. Eltern müssen jetzt bei der Anmeldung in Schulen oder Kitas nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind.
Veröffentlicht: Montag, 17.02.2020 05:17
Mit dem neuen Gesetz soll die Impfquote auf mindestens 95 Prozent steigen: Nur dann können sich die Masern nicht mehr ausbreiten. Bei den Einschulungs-Untersuchungen im Rheinisch-Bergischen lag die Quote im vergangenen Jahr bei etwas über 93 Prozent. Im Oberbergischen gibt es ein großes Gefälle: Während die Durchimpfungs-Quote in Radevormwald bei fast 100 Prozent liegt, sind es im Kreissüden unter 90 Prozent. Zuletzt hatte es in Oberberg Anfang letzten Jahres eine Masernwelle mit rund 20 Erkrankten gegeben.