
Impflicht rückt näher - Online Plattform für bergische Einrichtungen
Der 15. März rückt immer näher und damit auch die Impfpflicht für Beschäftigte des Gesundheitswesens. Kontrolliert wird sie von den Gesundheitsämtern. Im Oberbergischen will der Kreis die Einrichtungen mit einer Online-Plattform unterstützen. Dabei geht es um Fälle, in denen Mitarbeiter keine entsprechenden Nachweise vorlegen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 10.03.2022 10:15
Bis Dienstag müssen Mitarbeiter entweder einen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis oder ein Attest über das Vorliegen einer Kontraindikation vorlegen. Passiert das nicht, müssen die Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Dafür hat der Oberbergische Kreis ab sofort eine Registrierungs-Plattform geschaltet. Hier können die Daten der betreffenden Beschäftigten eingetragen werden. Der Kreis sammelt dann, fordert möglicherweise noch weitere Nachweise an und wertet aus. Bevor es potentiell zu einem Tätigkeitsverbot kommt, wird aber immer die aktuelle Versorgungssituation im Allgemeinen in Betracht gezogen, heißt es