In Rhein-Berg gelten neue Corona-Schutzregeln

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat Anfang der Woche den kritischen Warnwert von 35 Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner erreicht und reagiert jetzt mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung. Ab Freitag (16.10.2020) gelten daher verschärfte Regelungen.

Corona Schutzmaske

Die verschärften Regelungen gelten zum Beispiel bei Privatfeiern. Im öffentlichen Raum dürfen nur noch maximal 50 Gäste eingeladen werden. Von privaten Feiern rät der Kreis dringend ab, beziehungsweise wenn nur maximal 25 Gäste einzuladen. Bei Sportveranstaltungen müssen alle Zuschauer samt Sitzplatz registriert werden, außerdem gilt bei Sportveranstaltungen, Konzerten, Aufführungen und Versammlungen ab sofort auch am Steh- oder Sitzplatz eine Maskenpflicht. Alle Regelungen der neuen Allgemeinverfügung des Rheinisch-Bergischen Kreises gibt es hier. Die aktualisierte Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich nächste Woche Sonntag (25.10.2020). Die Wochen-Inzidenz in Rhein-Berg ist laut den Kreisangaben von Donnerstagabend inzwischen auf 44,8 angestiegen, laut RKI-Daten von Freitagmitternacht aber wieder minimal auf 43,8 gesunken.    

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