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Kein Zwangsgeld wegen fehlendem Kita-Platz
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Kein Zwangsgeld wegen fehlendem Kita-Platz

Die Stadt Bergisch Gladbach kann erst einmal aufatmen: Sie hatte zwar den Anspruch auf einen Kita-Platz für ein Kind nicht erfüllen können – muss aber trotzdem kein weiteres Zwangsgeld zahlen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 31.08.2023 11:49

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Die klagende Mutter – eine Rechtsanwältin aus Bergisch Gladbach – hat über private Kontakte einen Platz für ihren Sohn gefunden. Wie sie betont aber ohne Eingreifen der Stadt. Trotzdem zieht sie den Vollstreckungs-Antrag gegen die Stadt zurück. Damit ist auch ein zweites Zwangsgeld in Höhe von 7.500 Euro in diesem Fall vom Tisch.

Zuletzt hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Stadt ein Zwangsgeld von 5.000 Euro zahlen muss und ihr eine Frist gesetzt, in der sie einen Kita-Platz für den Sohn der Klägerin finden muss, sonst wäre ein zweites Zwangsgeld fällig geworden.

Die Mutter vertritt aber weiterhin mehr als 29 Familien aus der Stadt in Sachen fehlender Kita-Plätze. Teilweise hat es bereits außergerichtliche Einigungen gegeben – vier Fälle könnten noch vor Gericht landen. 

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