
Keine Dienstpflicht-Verletzung bei Abrechnung von Straßenbaubeiträge
Bergneustadts Bürgermeister Holberg kann aufatmen: Die Kommunalaufsicht des Kreises sieht bei der verpassten Frist für die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen keine Anhaltspunkte für eine Dienstpflicht-Verletzung. Holberg erwartet jetzt eine Reaktion aus der Politik.
Veröffentlicht: Montag, 18.11.2019 15:13
Die Fraktionen hatten Holberg wegen der Panne mit einer Abwahl gedroht, je nachdem wie das Landrats-Urteil ausfällt. Das liegt dem Bürgermeister jetzt vor: Demnach testiere ihm der Landrat unter anderem, dass er bei der Behandlung des Falles vollkommen gesetzeskonform gehandelt habe. Außerdem gebe es keine Organisationsfehler in der Verwaltung. Auslöser für die 750.000 Euro teure Panne war eine falsche Annahme seitens der Verwaltung, ab wann die Frist für die Abrechnung läuft. Laut Landrat werde die Panne in den kommenden fünfzig Jahren zwar mit rund 15.000 Euro pro Jahr im Haushalt zu Buche stehen, die die Ziele aus dem Stärkungspakt aber nicht gefährden.