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Kindeswohl-Gefährdung im Bergischen
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Kindeswohl-Gefährdung im Bergischen

Wenn das Wohl eines Kindes in Gefahr ist, bleibt in manchen Fällen nichts anderes übrig,als den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. 133 Mal mussten die Familiengerichte im Oberbergischen und Rheinisch-Bergischen im vergangenen Jahr einschreiten. Das ergibt sich aus den jetzt vorgelegten Zahlen des Landesamts für Statistik. 

Veröffentlicht: Dienstag, 09.07.2019 16:19

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Im Oberbergischen gibt es deutlich weniger Fälle als im Vorjahr, im Rheinisch-Bergischen sind es etwas mehr geworden. Bei rund jedem zweiten Kind ist das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen worden. In vielen der übrigen Fälle kümmern sich Angehörige um die betroffenen Kinder. NRW-weit ist die Zahl der Sorgerechts-Entziehung um fast sechs Prozent nach oben gegangen. 

Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder eine Gefahr für sein Vermögen besteht.

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