
Kitzretter: Ausnahmeregelung für Drohnen bleibt
Es sind gute Nachrichten auch für die bergischen Kitzretterinnen und -retter: Die eigentlich nur bis Mitte November geltende Ausnahmeregelung zum Drohneneinsatz in bestimmten Gebieten ist nun dauerhaft gültig. Das Bundes-Verkehrsministerium hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Veröffentlicht: Dienstag, 08.10.2024 09:05
Grundsätzlich gilt in der EU: Alle Drohnen mit Kameras – also auch die von Kitzrettern – müssen 150 Meter Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und auch Erholungsgebieten halten. Diese Einschränkung hatte das Ministerium im März für deutsche Bauern aufgehoben – mit Gültigkeit bis Mitte November. So konnten bundesweit 20.000 Rehkitze vor dem Mäh-Tod gerettet werden.
Bei uns im Bergischen hat allein der Wiehler Verein „Werde KitzretterIN“ über 200 Wildtiere mit Hilfe von Drohnen gerettet. Nun gilt diese Ausnahme dauerhaft: Damit müssen Drohnen zur Wildtier-Rettung nur noch einen 10 Meter Mindestabstand einhalten, wenn sie entsprechend tief fliegen.