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Köln: Kündigung wegen Bürostuhl unwirksam
© Kirchenzeitung, Boecker
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Köln: Kündigung wegen Bürostuhl unwirksam

Im Streit um die Kündigung wegen eines mitgenommenen Bürostuhls hat das Erzbistum Köln vor Gericht eine Niederlage gegen seine Justiziarin erlitten.

Veröffentlicht: Dienstag, 18.01.2022 09:47

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Das Arbeitsgericht Köln gab der Klage der Frau am Dienstag statt. Die Kündigung werde für unwirksam befunden, erklärte es.

Zur Begründung hieß es, die nicht abgesprochene Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause stelle zwar eine Pflichtverletzung dar. In der damaligen Situation - kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie - habe das aber nicht ausgereicht, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Das Erzbistum habe damals der Arbeit im Homeoffice Vorrang eingeräumt. Die dafür notwendige Ausstattung habe es aber so kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt.

Die frühere Justiziarin des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Woelki hatte in dem Verfahren gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geklagt. Unter anderem hatte sie eine Kündigung erhalten, weil sie zu Beginn der Corona-Pandemie ihren rückenschonenden Bürostuhl mit nach Hause genommen hatte. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.


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