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Erlaubt wird der Ruf zum Freitagsgebet zwischen 12:00 und 15:00 Uhr, maximal 5 Minuten lang. Die Moscheegemeinden müssen bei der Stadt einen Antrag stellen.
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Erlaubt wird der Ruf zum Freitagsgebet zwischen 12:00 und 15:00 Uhr, maximal 5 Minuten lang. Die Moscheegemeinden müssen bei der Stadt einen Antrag stellen.