
Köln: Revision im "Glukose-Fall" eingelegt
Vor genau einer Woche ist das Urteil am Kölner Landgericht gefallen. Nun steht fest: Das war nicht das Ende der juristischen Aufarbeitung des Todes einer Schwangeren und ihres ungeborenen Babys durch eine verunreinigte Glukose-Lösung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung der verurteilten Kölner Apothekerin haben Revision eingelegt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 05.10.2023 07:46
Damit muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen: Die Kölner Richter hatten die Apothekerin unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Der Staatsanwaltschaft geht das nicht weit genug. Sie will die schriftlichen Gründe für das Urteil prüfen lassen, da für sie auch eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Betracht kommt. Die Verteidigung hatte schon nach dem Urteil Revision angekündigt – sie hatte in ihrem Plädoyer gefordert, die Apothekerin freizusprechen.
Vor fast vier Jahren waren eine Schwangere und ihr ungeborenes Baby gestorben, nachdem die Frau eine verunreinigte Glukose-Lösung getrunken hatte. Die Apothekerin war für die Lösung verantwortlich.