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Köln: Stadtarchiveinsturz vor Bundesgerichtshof
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Köln: Stadtarchiveinsturz vor Bundesgerichtshof

Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten vor vielen Jahren beschäftigt ab heute das oberste deutsche Gericht. Vor dem BGH in Karlsruhe wird die Revision der Kölner Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche von zwei damaligen Bauleitern verhandeln.

Veröffentlicht: Mittwoch, 07.07.2021 14:00

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Die beiden Bauleiter waren vom Kölner Landgericht vom Vorwurf der Fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft ist damit nicht einverstanden. Wie die Staatsanwältin am Dienstag vor Gericht sagte, hätten die Bauleiter den Einsturz wahrscheinlich verhindern können, wenn sie sorgfältiger geprüft hätten. Dem hatten die Verteidigungen widersprochen. Die Entscheidung über eine mögliche Neuverhandlung will der BGH jetzt Mitte Oktober treffen.

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Zwei Menschen starben bei dem Einsturz 2009

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Im März 2009 war am Waidmarkt die Baugrube zur neuen U-Bahn havariert. Beim Bau der Schlitzwände, die Wasser abhalten sollten und der Grube an sich wurden Fehler gemacht. Zwei Menschen starben, viele wurden obdachlos und es entstand ein Milliarden Schaden. Die beiden Angeklagten waren damals als Bauleiter verantwortlich. In erster Instanz wurde ihnen zwar Sorgfaltspflichtverletzungen nachgewiesen, zu einer Verurteilung wegen Fahrlässiger Tötung kam es aber nicht. Dagegen wehrt sich die Kölner Staatsanwaltschaft.

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