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Das Landgericht in Köln hatte zwei Bauleiter damals vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Bundesanwaltshaft aber ist der Meinung, dass in der Baugrube viel schiefgelaufen ist. Die beiden Bauleiter hätten ausreichend gefahrenträchtige Hinweise gehabt, um Alarm schlagen zu können.
Schon Jahre vor dem Einsturz des Stadtarchivs am Waidmarkt hatte es massive Probleme und Baufehler in der Grube gegeben.
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