Kölner Stadtarchiv-Prozess muss neu aufgerollt werden

Der Strafprozess wegen des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat damit vorhin entschieden: Der Freispruch zweier Bauleiter vom Vorwurf der Fahrlässigen Tötung war falsch. Jetzt muss das Kölner Landgericht den Fall neu verhandeln.

Gericht

Die Bundesrichter haben damit das Urteil des Kölner Landgerichts aufgehoben. Und zwar komplett.

Den beiden damaligen Bauleitern sei die Gefahr durch eindringendes Wasser in die unterirdische U Bahnbaustelle bewusst gewesen, so der Vorsitzende Richter. Zusammengefasst hätten die vielen Zwischenfälle und Bauprobleme dazu führen müssen, dass die Bauleiter hätten Alarm schlagen müssen. Die Zusammenhänge hätte das Landgericht genauer bewerten müssen.

Der Prozess gegen die beiden Bauingenieure muss nun vor einer anderen Strafkammer zum Teil neu verhandelt werden. 

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