
Kölner Zoll gibt Tipps zur Urlaubsreise
Die erste Ferienwoche ist fast vorbei – und für viele im Bergischen steht der große Auslands-Urlaub erst noch an. Damit die Hin- und Rückreise so stressfrei wie möglich verläuft, gibt der Kölner Zoll jetzt Reisetipps und zwar in Sachen gekaufte Waren und Souvenirs.
Veröffentlicht: Samstag, 02.07.2022 06:16
Wer aus einem Nicht-EU-Land wie zum Beispiel Griechenland und Ägypten oder Sondergebieten wie den Kanaren zurückkommt, sollte unbedingt die erlaubten Freimengen beachten – vor allem für Tabak und Alkohol. Bei anderen Produkten wie zum Beispiel Liquids für E-Zigaretten gelten dagegen feste Wertgrenzen: Sie dürfen bei Flugreisen 300 Euro nicht übersteigen.
Wer innerhalb der EU verreist, muss dagegen nahezu keine Vorschriften beachten – außer für sogenannte Genussmittel wie Tabakwaren und Alkohol. Hier gelten ebenfalls bestimmte Richtmengen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das ist die Hauptdevise, sagt der Zoll. Auch wer unwissend ein Souvenir kauft, das zum Beispiel aus einem geschützten Tier oder einer Pflanze besteht, muss mit hohen Bußgeldern oder Strafen rechnen.
Alle Tipps zu erlaubten Souvenirs und Co gibt es hier: www.zoll.de/reisen oder auch in der kostenlosen App: Zoll und Reise