Kommunen verfassen jeweils eigenständige Verfügungen

Bis auf einige Ausnahmen sollen in NRW jetzt alle Geschäfte geschlossen bleiben, so soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Die Landesregierung hat am Abend auch die bergischen Kommunen über den neuen Erlass informiert. Diese müssen jetzt eine entsprechende Allgemeinverfügung mit Maßnahmen für ihre jeweilige Kommune aufsetzen. Jede Kommune handhabt das anders.

© Gerd Altmann (Pixabay)

Leichlingen hat beispielsweise Mittwochvormittag angekündigt, Teile des Einzelhandels und andere Einrichtungen nicht schon am Mittwoch, sondern erst ab Donnerstag zu schließen. Ausgenommen hiervon sind Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen oder auch Poststellen. Auch Frisöre, Reinigungen und Waschsalons dürfen ihre Türen aufmachen. Gleiches gilt für den Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie für den Großhandel. In dem neuen Erlass heißt es, dass Dienstleister und Handwerker ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können. Betreiber von großen Einkaufszentren dürfen Kunden den Zutritt nur gestatten, wenn die Besucher ausschließlich die wenigen geöffneten Geschäfte aufsuchen. Den aktuellen Erlass der Landesregierung gibt es hier. Auch die Spiel- und Bolzplätze sowie Schulhöfe in Leichlingen sollen erst ab Donnerstag schließen. Die Maßnahmen der einzelnen bergischen Kommunen findet ihr nach Veröffentlichung auf den Homepages der Städte und Gemeinden. 

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